Der österreichische Verein Autoabgasbetrug versteht sich als kostengünstige Sammelklage-Plattform für die durch den VW-Abgas-Skandal betroffenen Dieselfahrer und Aktionäre europaweit.


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Der österreichische Verein Autoabgasbetrug versteht sich als kostengünstige Sammelklage-Plattform für die durch den VW-Abgas-Skandal betroffenen Dieselfahrer und Aktionäre europaweit.



1. Wie kann der Verein auto abgas manipulation mir helfen?

Der Verein auto abgas manipulation versteht sich als Anlaufstelle für die durch den VW-Abgas-Skandal betroffenen Autofahrer und Aktionäre europaweit.
Mit der Einbringung von Sammelklagen nach österreichischem Recht möchte der Verein auto abgas manipulation Schadenersatz für geschädigte Mitglieder einfordern.

2. Welche Klageschwerpunkte gibt es?

Die Klageschwerpunkte lauten auf Betrug, arglistige Täuschung, Vertragsbruch, Produkthaftung, etc.

3. Wer kann Vereinsmitglied werden?

Vereinsmitglied werden kann grundsätzlich der geschädigte Fahrzeugeigentümer oder der Fahrzeugnutzer bei Leasingverträgen.

Auch vom Abgas-Skandal betroffene Aktionäre können sich bei uns registrieren.
Weitere Information für Aktionäre sind unter Punkt 11 der FAQ nachzulesen.

4. Welcher Art sind meine Ansprüche als geschädigter Autofahrer?

Generell ist zwischen Fahrzeugeigentümer mittels Kaufvertrag und einem Leasingnehmer zu unterscheiden.
 Für Fahrzeugnutzer mittels Leasingvertrag muss es zu einer Freigabe der
 Ansprüche zugunsten der Fahrzeughalter kommen.

Der Verein, im speziellen die Rechtsanwaltskanzlei Dr. PLANKEL, wird alle in Frage kommenden Leasingunternehmen anschreiben, um schnellere Freigaben zugunsten des Fahrzeughalters zu erwirken.
Anprüche aus Mietfahrzeugen / Dienstfahrzeugen können nur von den Eigentümern / juristischen Personen (Firmen) geltend gemacht werden.

Der geschätzte Richtwert des 1. Klagedurchgangs wird zwischen 4.000 und 11.000 € pro KFZ angesiedelt sein. Etwaige Vergleichslösungen beeinflussen die Höhe des Klagevolumens.

Folgeklagen zur Produkthaftung und diverser Umweltschäden werden eine
längeren Zeitraum (ca. 2 Jahre) benötigen.
Die Klagesummen sind derzeit noch nicht zur Gänze kalkulierbar.


5.  Wie hoch ist der Mitgliedsbeitrag im Verein auto abgas manipulation?


Der Mitgliederbeitrag beträgt 9,00 € monatlich für laufende Verwaltungskosten und ist monatlich, halbjährlich oder jährlich im voraus zu entrichten.

Hinzu kommt eine einmalige Einstiegsgebühr in Höhe von 98,00 € für die anteilige Abdeckung der Zivilklagekosten.

Die Einstiegsgebühr ist entweder in einer Summe im Eintrittsmonat zusammen mit dem Mitgliederbeitrag oder aber in 2 Raten à 49,00 €, aufgeteilt auf den Einstiegs- und den Folgemonat, zu entrichten.


Möchte ein Mitglied Schadensersatz für mehrere in seinem Besitz befindliche Fahrzeuge über den Verein auto abgas manipulation geltend machen, so zahlt er, neben der Einstiegsgebühr in Höhe von
 98,00 €  für das 1. Fahrzeug,  zusätzliche 55,00 € Einstiegsgebühr für jedes weitere Fahrzeug.


6. Entstehen mir weitere Kosten?
 
Nein. Mit Zahlung der laufenden Mitgliederbeiträge und der Entrichtung der einmaligen  Einstiegsgebühr (s. Punkt 3 der FAQ) sind alle Kosten abgedeckt.

7. Bleibe ich als Vereinsmitglied anonym?

Ja. Vereinsmitglieder genießen den Schutz der Anonymität.
Alle Mitgliedsdaten werden streng vertraulich behandelt.

8. Wie finanziert sich der Verein auto abgas manipulation?

Der Verein auto abgas manipulation finanziert sich durch laufende Mitgliederbeiträge und die einmalig zu entrichtende Einstiegsgebühr (s. Punkt 3 der FAQ).
Die Höhe der ausschließlich im Erfolgsfall entstehenden Verwaltungs-und Clearingkosten sowie die Notar- und Anwaltskosten wird durch eine vorab getroffene Vereinbarung zwischen dem Verein auto abgas manipulation und dem Vereinsmitglied geregelt.

9. Ist mein Fahrzeug betroffen?

Eine Liste der betroffenen Dieselfahrzeuge und Links zu einer Online-Überprüfung stehen auf unserer Infoseite bereit.

10. Welche Dokumente sind von mir einzubringen?

Nach erfolgter Beitragszahlung und von uns versendeter Einzahlungsbestätigung (s. unsere Anmeldeseite) benötigen wir die 4 folgenden Dokumente:
  • den eingescannten KFZ-Zulassungsschein / Fahrzeugschein
  • den Kaufvertrag oder den Leasingvertrag
  • eine ausgefüllte und unterschriebene Vetretungsvollmacht*
  • eine ausgefüllte und unterschriebene Zession*
*Vetretungsvollmacht und Zession werden vom Verein zur Verfügung gestellt.

11. Aktionäre

Betroffene Kleinaktionäre können sich ebenfalls über unser Anmeldeformular
im Verein registrieren.
In erster Linie können Schadensersatzansprüche auf eine nicht ausreichende Information, insbesondere in Bezug auf Produkthaftungs - und Umweltschadensfälle, geltend gemacht werden.
Dieser spezielle Themenbereich wird von uns in Zusammenarbeit mit der Rechtsanwaltskanzlei Dr. PLANKEL noch ausgearbeitet.
Weitere Details folgen.










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