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1. Wie kann der
Verein auto abgas manipulation
mir helfen?
Der Verein auto abgas manipulation versteht sich als Anlaufstelle für die
durch den VW-Abgas-Skandal
betroffenen Autofahrer und Aktionäre europaweit.
Mit der Einbringung
von Sammelklagen nach österreichischem Recht möchte
der Verein auto abgas manipulation
Schadenersatz für geschädigte Mitglieder einfordern.
2. Welche
Klageschwerpunkte gibt es?
Die Klageschwerpunkte lauten auf Betrug, arglistige Täuschung, Vertragsbruch, Produkthaftung, etc.
3. Wer kann Vereinsmitglied werden?
Vereinsmitglied werden kann grundsätzlich der geschädigte Fahrzeugeigentümer oder der Fahrzeugnutzer bei Leasingverträgen.
Auch vom Abgas-Skandal betroffene Aktionäre können sich bei uns registrieren.
Weitere Information für Aktionäre sind unter Punkt 11 der FAQ nachzulesen.
4. Welcher Art sind meine Ansprüche als geschädigter Autofahrer?
Generell ist zwischen Fahrzeugeigentümer mittels Kaufvertrag und einem Leasingnehmer zu unterscheiden.
Für Fahrzeugnutzer mittels Leasingvertrag muss es zu einer Freigabe der
Ansprüche zugunsten der Fahrzeughalter kommen.
Der Verein, im
speziellen die Rechtsanwaltskanzlei Dr. PLANKEL, wird alle in Frage
kommenden Leasingunternehmen anschreiben, um schnellere Freigaben zugunsten
des Fahrzeughalters zu erwirken.
Anprüche aus Mietfahrzeugen / Dienstfahrzeugen können nur von den
Eigentümern / juristischen Personen (Firmen) geltend gemacht werden.
Der geschätzte Richtwert des 1. Klagedurchgangs wird zwischen 4.000 und
11.000 € pro KFZ angesiedelt sein. Etwaige Vergleichslösungen beeinflussen die Höhe des Klagevolumens.
Folgeklagen zur Produkthaftung und diverser Umweltschäden werden eine
längeren Zeitraum (ca. 2 Jahre) benötigen.
Die Klagesummen sind derzeit noch nicht zur Gänze kalkulierbar.
5.
Wie hoch ist der Mitgliedsbeitrag im Verein auto abgas
manipulation?
Der
Mitgliederbeitrag beträgt 9,00 € monatlich für laufende
Verwaltungskosten und ist monatlich, halbjährlich oder jährlich im
voraus zu entrichten.
Hinzu kommt eine einmalige Einstiegsgebühr
in Höhe
von 98,00 € für die anteilige Abdeckung der Zivilklagekosten.
Die Einstiegsgebühr ist entweder in einer Summe im Eintrittsmonat
zusammen mit dem Mitgliederbeitrag oder aber in 2 Raten à 49,00 €,
aufgeteilt auf den Einstiegs- und den Folgemonat, zu entrichten.
Möchte ein Mitglied Schadensersatz für mehrere in seinem Besitz befindliche Fahrzeuge über den Verein auto abgas manipulation
geltend machen, so zahlt er, neben der Einstiegsgebühr in Höhe von
98,00 € für das
1. Fahrzeug, zusätzliche 55,00 € Einstiegsgebühr für jedes weitere Fahrzeug.
6. Entstehen mir weitere Kosten?
Nein.
Mit Zahlung der laufenden Mitgliederbeiträge und der Entrichtung der
einmaligen Einstiegsgebühr (s. Punkt 3 der FAQ) sind alle Kosten
abgedeckt.
7. Bleibe ich als Vereinsmitglied anonym?
Ja. Vereinsmitglieder genießen den Schutz der Anonymität.
Alle Mitgliedsdaten werden streng vertraulich behandelt.
8. Wie finanziert sich der Verein auto abgas manipulation?
Der Verein auto abgas manipulation
finanziert sich durch laufende Mitgliederbeiträge und die einmalig zu
entrichtende Einstiegsgebühr (s. Punkt 3 der FAQ).
Die Höhe der
ausschließlich im Erfolgsfall entstehenden Verwaltungs-und
Clearingkosten sowie die Notar- und Anwaltskosten wird durch eine vorab
getroffene Vereinbarung zwischen dem Verein auto abgas manipulation und dem
Vereinsmitglied geregelt.
9. Ist mein Fahrzeug betroffen?
Eine
Liste der betroffenen Dieselfahrzeuge und Links zu einer Online-Überprüfung stehen auf unserer Infoseite bereit.
10. Welche Dokumente sind von mir einzubringen?
Nach erfolgter Beitragszahlung und von uns versendeter Einzahlungsbestätigung (s. unsere Anmeldeseite) benötigen wir die 4 folgenden Dokumente:
- den eingescannten KFZ-Zulassungsschein / Fahrzeugschein
- den Kaufvertrag oder den Leasingvertrag
- eine ausgefüllte und unterschriebene Vetretungsvollmacht*
- eine ausgefüllte und unterschriebene Zession*
*Vetretungsvollmacht und Zession werden vom Verein zur Verfügung gestellt.
11. Aktionäre
Betroffene Kleinaktionäre können sich ebenfalls über unser Anmeldeformular
im Verein registrieren.
In erster Linie können Schadensersatzansprüche auf eine nicht
ausreichende Information, insbesondere in Bezug auf Produkthaftungs -
und Umweltschadensfälle, geltend gemacht werden.
Dieser spezielle Themenbereich wird von uns in Zusammenarbeit mit der Rechtsanwaltskanzlei Dr. PLANKEL noch ausgearbeitet.
Weitere Details folgen.
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